Maklervertrag: Pflichtinhalte, Formvorgaben und häufige Fehler

Was ein rechtssicherer Maklervertrag enthalten muss – Pflichtangaben, Formvorgaben, Provisionsregelung und die häufigsten Fehler, die Makler machen.

Der Maklervertrag ist die rechtliche Grundlage für jeden Provisionsanspruch. Wer hier lückenhaft arbeitet – fehlende Pflichtangaben, unklare Provisionsregelung, vergessene Widerrufsbelehrung – riskiert im Streitfall den Verlust des Vergütungsanspruchs. Eine rechtssichere Vertragsgestaltung ist deshalb keine Formsache, sondern Schutz für das eigene Geschäft.

Hinweis: Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick. Für die rechtssichere Gestaltung konkreter Verträge empfiehlt sich die Beratung durch einen auf Immobilienrecht spezialisierten Rechtsanwalt.

Formvorgaben: Was gilt wann?

Der Maklervertrag ist grundsätzlich formfrei – er kann mündlich, per E-Mail oder schriftlich geschlossen werden. In der Praxis gilt jedoch:

Für Fernabsatzverträge (z. B. per E-Mail oder über ein Online-Formular abgeschlossen) und für Verträge außerhalb von Geschäftsräumen schreibt § 312 ff. BGB die Textform vor. Das bedeutet: Der Vertrag muss dem Verbraucher in lesbarer Form zugehen, und eine Widerrufsbelehrung ist Pflicht.

In der Praxis empfiehlt sich immer die Textform – mindestens per E-Mail, besser digital signiert. Sie schützt vor Beweisproblemen und stellt sicher, dass die Widerrufsbelehrung korrekt übermittelt wurde. Wie der Maklervertrag automatisch mit dem Exposé versendet und am Deal dokumentiert wird, zeigt der Artikel Exposé-Versand in Empro: automatisch, vollständig, nachverfolgbar.

Pflichtinhalte im Überblick

Ein vollständiger Maklervertrag enthält mindestens:

Parteien Vollständige Angaben zu Makler (Firma, Adresse, Handelsregisternummer) und Auftraggeber (Name, Adresse). Fehlen die vollständigen Maklerangaben, kann das die Wirksamkeit des Vertrags beeinträchtigen.

Beschreibung der Maklertätigkeit Was soll der Makler tun – Nachweis, Vermittlung oder beides? Die Abgrenzung ist relevant für den Provisionsanspruch: Eine reine Nachweistätigkeit (Benennen eines Interessenten) begründet den Anspruch anders als eine Vermittlungstätigkeit (aktives Herbeiführen des Vertragsschlusses).

Provisionshöhe und Fälligkeit Die Provision muss konkret beziffert sein – in Prozent des Kaufpreises oder als fester Betrag – und die Bedingung für die Fälligkeit muss klar sein: in der Regel der notarielle Vertragsabschluss. Unklare Provisionsklauseln gelten im Zweifel zulasten des Verwenders.

Laufzeit und Kündigung Beim Alleinauftrag ist die Laufzeit besonders wichtig: Ist sie unbegrenzt, riskiert der Makler, dass der Vertrag als sittenwidrig eingestuft wird. Üblich und empfehlenswert sind Laufzeiten von drei bis sechs Monaten mit Verlängerungsoption. Was Allein- und offener Auftrag konkret bedeuten und wie Makler Eigentümer vom Alleinauftrag überzeugen, erklärt der Artikel Alleinauftrag vs. offener Auftrag: Warum der Unterschied für Makler entscheidend ist.

Widerrufsbelehrung (bei Verbraucherverträgen) Wurde der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen oder als Fernabsatzvertrag geschlossen, hat der Verbraucher ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Die Belehrung muss vollständig und korrekt sein – fehlt sie, verlängert sich das Widerrufsrecht auf zwölf Monate und 14 Tage.

Häufige Fehler im Maklervertrag

Unklare Provisionsklausel: „Ortsübliche Provision" ist keine ausreichende Bezifferung. Die Höhe muss konkret genannt werden.

Fehlende oder fehlerhafte Widerrufsbelehrung: Besonders bei digital abgeschlossenen Verträgen ein häufiger Fehler – mit erheblichen Konsequenzen für den Provisionsanspruch.

Zu lange Alleinauftragslaufzeit ohne Kündigung: Verträge ohne Kündigungsmöglichkeit oder mit sehr langen Laufzeiten können unwirksam sein.

Kein Nachweis des Vertragsabschlusses: Wer nicht dokumentieren kann, wann und wie der Vertrag geschlossen wurde, hat im Streitfall ein Beweisproblem. Systeme wie Empro protokollieren den Versand des Maklervertrags automatisch am Deal – mit Zeitstempel und Empfänger.

Häufige Fragen

Muss ein Maklervertrag schriftlich geschlossen werden?

Grundsätzlich nein – der Maklervertrag ist formfrei. Für Verbraucherverträge, die außerhalb von Geschäftsräumen oder als Fernabsatzvertrag zustande kommen, gilt Textform. In der Praxis empfiehlt sich immer die Schriftform als Beweissicherung.

Was sind die Pflichtinhalte eines Maklervertrags?

Ein vollständiger Maklervertrag enthält: Identifikation beider Parteien, Beschreibung der Maklertätigkeit, Provisionshöhe und Fälligkeit, Laufzeit und Kündigung sowie bei Verbraucherverträgen eine Widerrufsbelehrung.

Wann entsteht der Provisionsanspruch des Maklers?

Der Anspruch entsteht, wenn der Makler eine Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit erbracht hat und der Hauptvertrag kausal darauf zurückzuführen ist. Ohne nachweisbaren Zusammenhang kann die Provision entfallen.

Fazit

Ein lückenhafter Maklervertrag ist ein vermeidbares Risiko. Wer die Pflichtinhalte kennt, die Formvorgaben beachtet und den Vertragsabschluss sauber dokumentiert, schützt seinen Provisionsanspruch – und arbeitet professioneller gegenüber Eigentümern und Interessenten.

Haeufige Fragen

Muss ein Maklervertrag schriftlich geschlossen werden?
Grundsätzlich nein – der Maklervertrag ist formfrei und kann auch mündlich geschlossen werden. Für Verbraucherverträge, die außerhalb von Geschäftsräumen oder als Fernabsatzvertrag zustande kommen, gilt jedoch Textform. In der Praxis empfiehlt sich immer die Schriftform – als Beweissicherung und für eine rechtssichere Widerrufsbelehrung.
Was sind die Pflichtinhalte eines Maklervertrags?
Ein vollständiger Maklervertrag enthält: Identifikation beider Parteien, Beschreibung der Maklerтätigkeit, Provisionshoehe und Fälligkeitsbedingung, Laufzeit und Kündigungsregelung sowie bei Verbraucherverträgen eine Widerrufsbelehrung. Bei Alleinaufträgen zusätzlich die Exklusivitätsvereinbarung.
Wann entsteht der Provisionsanspruch des Maklers?
Der Provisionsanspruch entsteht, wenn der Makler eine Nachweistätigkeit oder Vermittlungstätigkeit erbracht hat und der Hauptvertrag (Kauf- oder Mietvertrag) kausal darauf zurückzuführen ist. Ohne nachweisbaren Kausalzusammenhang kann die Provision entfallen.

Zuletzt aktualisiert am · Faktencheck:

Ein Artikel aus dem Empro Ratgeber.