Marktwertermittlung für Immobilien: Wie Makler den Angebotspreis ermitteln

Wie Immobilienmakler den Marktwert einer Immobilie einschätzen – welche Bewertungsverfahren es gibt, welches wann gilt und wie typische Eigentümer-Fehleinschätzungen sachlich korrigiert werden.

Die Marktwertermittlung ist der erste echte Kompetenztest im Mandat. Der Eigentümer hat eine Preisvorstellung – und der Makler hat die Aufgabe, sie sachlich einzuordnen. Wer mit einem zu hohen Angebotspreis in den Markt geht, verliert Vermarktungszeit und riskiert, das Objekt zu verbrennen. Wer zu niedrig ansetzt, verschenkt Geld. Eine belastbare Bewertung ist deshalb keine Pflichtübung, sondern die Grundlage für ein funktionierendes Mandat.

Die drei Bewertungsverfahren im Überblick

Für die Wertermittlung von Immobilien gibt es in Deutschland drei normierte Verfahren, die in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) geregelt sind: das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Sachwertverfahren. Welches Verfahren zum Einsatz kommt, hängt vom Objekttyp und der verfügbaren Datenlage ab.

Verfahren Typische Anwendung Grundlage
Vergleichswertverfahren Wohnimmobilien, Eigentumswohnungen Verkaufspreise vergleichbarer Objekte
Ertragswertverfahren Renditeobjekte, vermietete Immobilien Mieteinnahmen und Liegenschaftszinssatz
Sachwertverfahren Sonderobjekte, Eigenheime ohne Vergleichsdaten Herstellungskosten abzüglich Alterswertminderung

In der Praxis arbeiten Makler bei Wohnimmobilien überwiegend mit dem Vergleichswertverfahren. Die anderen beiden kommen je nach Objekttyp ergänzend oder ausschließlich zum Einsatz.

Vergleichswertverfahren: die Basis für Wohnimmobilien

Das Vergleichswertverfahren leitet den Marktwert aus tatsächlich erzielten Kaufpreisen ähnlicher Objekte ab. Herangezogen werden Vergleichsobjekte, die in Lage, Größe, Baujahr, Ausstattung und Zustand möglichst ähnlich sind. Die Daten stammen aus den Kaufpreissammlungen der Gutachterausschüsse – selbständige, unabhängige Gremien, die nach §192 BauGB für die jeweiligen Kreise und Gemeinden tätig sind.

In der Praxis justiert der Makler die Vergleichspreise mit Zu- und Abschlägen: Ein Abschluss auf der gleichen Straße vor zwei Jahren ist ein starkes Signal, aber Renovierungsstand, Grundrissqualität oder Energieklasse können deutliche Unterschiede rechtfertigen. Wer diese Anpassungen transparent macht und mit konkreten Zahlen belegt, gewinnt im Gespräch mit dem Eigentümer an Glaubwürdigkeit. Wie Makler eine Markteinschätzung im Erstgespräch überzeugend einbringen, erklärt der Artikel Das Erstgespräch mit dem Eigentümer: Wie Makler den Grundstein für ein Mandat legen.

Ertragswertverfahren: wenn Rendite zählt

Bei vermieteten Objekten und Renditeobjekten steht nicht der Nutzwert im Vordergrund, sondern die erzielbare Rendite. Das Ertragswertverfahren kapitalisiert die nachhaltig erzielbaren Nettomieteinnahmen mit einem objekttypischen Liegenschaftszinssatz und ergibt so den Ertragswert der Immobilie.

Für Makler bedeutet das: Bei Kapitalanlegern zählt weniger die emotionale Bindung ans Objekt als die Frage, ob der Kaufpreis zur erzielbaren Rendite passt. Ein überhöhter Preis schrumpft bei dieser Zielgruppe schnell zur Absage – ohne Verhandlungsspielraum. Wer Renditeobjekte vermarktet, braucht verlässliche Mietdaten und eine saubere Ertragswertrechnung als Gesprächsgrundlage.

Typische Fehleinschätzungen von Eigentümern – und wie Makler korrigieren

Die meisten Eigentümer kommen nicht mit einer marktbasierten Preisvorstellung ins Gespräch. Sie kommen mit einem Wunschpreis. Die häufigsten Quellen für überhöhte Erwartungen:

  • Der eigene Kaufpreis von vor zehn oder fünfzehn Jahren, addiert um eine gefühlte Wertsteigerung
  • Online-Rechner mit Schätzwerten auf Basis von Postleitzahl und Wohnfläche, ohne Zustand und Lage zu kennen
  • Nachbarschaftsgespräche – „Der Nachbar hat X bekommen" – ohne zu wissen, wie der Deal wirklich lief
  • Investierte Renovierungen, die der Eigentümer eins zu eins auf den Verkaufspreis aufschlägt, obwohl der Markt das nicht immer abbildet

Der Makler korrigiert diese Erwartungen nicht durch Meinung, sondern durch Daten: konkrete Vergleichsverkäufe, aktuelle Marktentwicklung, realistische Zeitspannen. Wer die Datenbasis strukturiert vorlegt, hat im Preisgespräch die besseren Karten. Wie das Preisanpassungsgespräch geführt wird, wenn die Preiserwartungen im laufenden Mandat noch zu korrigieren sind, erklärt der Artikel Preisanpassungsgespräch mit dem Eigentümer: Wie Makler Preissenkungen sachlich vermitteln.

Makler vs. Sachverständiger: Wann braucht es ein Wertgutachten?

Ein Makler ermittelt einen Angebotspreis – er erstellt kein rechtssicheres Wertgutachten. Der Unterschied ist relevant. Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger oder ein zertifizierter Immobiliengutachter erstellt Gutachten, die gerichtsverwertbar sind und bei strittigen Bewertungen Bestand haben.

Situationen, in denen ein formales Wertgutachten nötig wird:

  • Erbschaft oder Scheidung – wenn ein gerichtsverwertbarer Nachweis des Immobilienwerts nötig ist
  • Finanzierungsstreitigkeiten oder Beleihungswertprüfungen durch Banken
  • Gewerbliche Transaktionen – wenn institutionelle Käufer eine formale Due Diligence verlangen
  • Streitigkeiten unter Miteigentümern – wenn kein einvernehmlicher Preis gefunden wird

In diesen Fällen verweist der Makler an einen zugelassenen Sachverständigen. Das ist keine Einschränkung, sondern eine professionelle Positionierung: Wer die Grenze kennt, wirkt kompetent – wer sie übertritt, haftet.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Marktwert und Angebotspreis?

Der Marktwert ist der wahrscheinliche Preis, den eine Immobilie unter normalen Marktbedingungen erzielen kann. Der Angebotspreis ist die Ausgangsforderung beim Verkauf – er liegt häufig etwas über dem Marktwert, um Verhandlungsspielraum zu lassen. Ein guter Makler setzt den Angebotspreis realistisch, um den Markt nicht zu verschrecken.

Welches Bewertungsverfahren ist für eine Eigentumswohnung richtig?

In der Regel das Vergleichswertverfahren, da ausreichend Transaktionsdaten aus Kaufpreissammlungen vorliegen. Ist die Wohnung vermietet und soll als Renditeobjekt verkauft werden, wird das Ertragswertverfahren ergänzend herangezogen.

Darf ein Makler ein Wertgutachten erstellen?

Nein. Ein Makler kann eine Marktpreiseinschätzung abgeben, aber kein rechtssicheres Wertgutachten ausstellen. Dafür ist ein öffentlich bestellter und vereidigter oder zertifizierter Sachverständiger nötig – insbesondere wenn die Bewertung vor Gericht oder gegenüber Banken Bestand haben muss.

Fazit

Eine belastbare Marktwertermittlung ist keine Option – sie ist die Grundlage, auf der das gesamte Mandat aufbaut. Makler, die strukturiert bewerten, Verfahren transparent erklären und Eigentümererwartungen sachlich einordnen, gewinnen nicht nur den richtigen Angebotspreis. Sie gewinnen das Vertrauen des Eigentümers – das wertvollste Kapital im Mandat.

Haeufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Marktwert und Angebotspreis?
Der Marktwert ist der wahrscheinliche Preis, den eine Immobilie unter normalen Marktbedingungen erzielen kann. Der Angebotspreis ist die Ausgangsforderung beim Verkauf – er liegt häufig etwas über dem Marktwert, um Verhandlungsspielraum zu lassen. Ein guter Makler setzt den Angebotspreis realistisch, um den Markt nicht zu verschrecken.
Welches Bewertungsverfahren ist für eine Eigentumswohnung richtig?
In der Regel das Vergleichswertverfahren, da ausreichend Transaktionsdaten aus Kaufpreissammlungen vorliegen. Ist die Wohnung vermietet und soll als Renditeobjekt verkauft werden, wird das Ertragswertverfahren ergänzend herangezogen.
Darf ein Makler ein Wertgutachten erstellen?
Nein. Ein Makler kann eine Marktpreiseinschätzung abgeben, aber kein rechtssicheres Wertgutachten ausstellen. Dafür ist ein öffentlich bestellter und vereidigter oder zertifizierter Sachverständiger nötig.

Ein Artikel aus dem Empro Ratgeber.